TVöD Sparkasse: Entgelttabelle, Eingruppierung und Sparkassensonderzahlung

Die kommunalen Sparkassen, und damit der weit überwiegende Teil der 337 Institute in Deutschland, vergüten nach dem TVöD in der Fassung für Sparkassen. Die Entgelttabelle reicht seit dem 1. Mai 2026 von 2.534,55 € bis 9.197,81 € im Monat, dazu kommen eine eigene Sparkassensonderzahlung und zwei zusätzliche Urlaubstage. Dieser Artikel zeigt die komplette Tabelle, erklärt Stufen und Eingruppierung nach der Entgeltordnung und rechnet die Sonderzahlung an einem Beispiel durch.

Veröffentlicht: 16.09.202615 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der TVöD-S ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Fassung für Sparkassen: der allgemeine Teil des TVöD plus ein Besonderer Teil mit Sparkassen-Regeln. Er gilt für die kommunalen Sparkassen und ihre fast 200.000 Beschäftigten.
  • Die Entgelttabelle kennt 15 Entgeltgruppen mit je sechs Stufen. Seit dem 1. Mai 2026 reicht sie von 2.534,55 € (E 1) bis 8.204,11 € (E 15, Stufe 6), in der Sondergruppe E 15Ü bis 9.197,81 €.
  • Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann beginnt die Tabelle in Entgeltgruppe 5 mit 3.124,08 €. Kundenberater werden nach eigenen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert, üblicherweise zwischen E 6 und E 9c.
  • Die Stufen steigen mit der Betriebszugehörigkeit: Stufe 6 ist nach 15 Jahren in derselben Entgeltgruppe erreicht. In E 9a bedeutet das ein Plus von rund 36 % gegenüber dem Einstieg.
  • Statt der allgemeinen Jahressonderzahlung erhalten Sparkassen-Beschäftigte die Sparkassensonderzahlung: ein garantierter Anteil im November plus ein leistungs- und erfolgsabhängiger Anteil, rechnerisch bis zu rund 1,8 Monatsentgelte im Jahr.
  • Hinzu kommen 39 Wochenstunden, 32 Urlaubstage (33 ab 2027), 40 € vermögenswirksame Leistungen und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

Was ist der TVöD-S?

Der TVöD-S ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Fassung für den Dienstleistungsbereich Sparkassen. Er besteht aus zwei Teilen: dem Allgemeinen Teil des TVöD, der für Verwaltungen, Krankenhäuser, Flughäfen und Sparkassen gleichermaßen gilt, und dem Besonderen Teil Sparkassen, kurz BT-S. Beide zusammen bilden laut § 40 BT-S (PDF-Seite 3) den Tarifvertrag für die Sparte Sparkassen. Verhandelt wird er zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf der anderen Seite. In Stellenanzeigen begegnet er auch als TV-S, TVöD Sparkassen oder schlicht als Sparkassentarif.

Warum ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Banken gilt, erklärt die Rechtsform: Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, ihre Träger sind Städte, Gemeinden und Landkreise. Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands gibt es bundesweit 337 Sparkassen mit über 10.500 Geschäftsstellen und beinahe 200.000 Beschäftigten, zusammen kamen sie 2025 auf eine Bilanzsumme von 1.620 Milliarden €. Eine Handvoll freier Sparkassen, darunter die Hamburger Sparkasse, die Frankfurter Sparkasse und die Sparkasse Bremen, gehört dagegen der Tarifgemeinschaft der öffentlichen Banken an und vergütet nach deren Tabelle. Welche Tarifwelten es in der Kreditwirtschaft sonst noch gibt, erklärt unser Artikel zum Tarifvertrag der Banken.

Welche Entgelttabelle gilt bei Sparkassen?

Sparkassen zahlen nach der Anlage A (VKA) zum TVöD, also nach derselben Tabelle wie Rathäuser und Stadtwerke. Zwei Begriffe muss man dafür kennen: Die Entgeltgruppe, kurz E oder EG, richtet sich nach der Schwierigkeit der Tätigkeit, die Stufe innerhalb der Gruppe nach der Zeit im Betrieb. Der Schnittpunkt beider ergibt das monatliche Tabellenentgelt, das Grundgehalt vor Zulagen und Sonderzahlungen. Die Tarifeinigung vom April 2025 hob die Beträge in zwei Schritten an: um 3,0 %, mindestens aber 110 € im Monat, zum 1. April 2025 und um weitere 2,8 % zum 1. Mai 2026. Die Laufzeit endet am 31. März 2027. Seit dem 1. Mai 2026 gilt damit die folgende Tabelle, die Entgeltgruppe 1 beginnt tariflich erst in Stufe 2:

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü7.149,937.901,088.612,709.087,169.197,81
E 155.827,866.208,966.634,057.214,397.811,378.204,11
E 145.298,275.643,356.094,016.594,127.151,577.551,78
E 134.901,115.279,325.709,876.177,316.727,387.025,87
E 124.415,704.850,915.359,505.923,826.586,006.900,18
E 114.269,644.669,925.046,035.454,106.012,566.326,77
E 104.124,534.438,164.794,695.181,375.611,955.753,35
E 9c4.010,724.290,504.594,764.922,615.275,055.527,70
E 9b3.779,844.039,014.203,564.690,554.979,115.313,37
E 9a3.658,613.877,944.097,674.586,774.697,434.979,97
E 83.486,403.697,293.843,363.992,404.153,504.230,97
E 73.294,983.537,943.682,693.828,763.969,054.045,24
E 63.240,303.440,253.580,463.719,223.855,503.926,20
E 53.124,083.318,043.449,053.587,783.716,703.783,33
E 42.994,173.190,453.355,143.457,663.560,173.620,20
E 32.953,133.164,203.215,573.332,993.421,103.501,81
E 2Ü2.787,523.028,303.116,513.234,123.314,923.433,49
E 22.767,542.975,323.027,123.101,043.263,523.433,49
E 12.534,552.568,832.611,692.651,642.754,50

Monatliche Tabellenentgelte in € brutto nach Anlage A (VKA) zum TVöD, gültig ab 01.05.2026 bis mindestens 31.03.2027. Quelle: Entgelttabelle des dbb beamtenbund und tarifunion (PDF-Seite 3), Tarifpartner des TVöD; gegen eine zweite Veröffentlichung geprüft.

Gehaltsspannen der Entgeltgruppen von Stufe 1 bis Stufe 6 (ab 01.05.2026)

E 5 3.124–3.783 €

E 6 3.240–3.926 €

E 7 3.295–4.045 €

E 8 3.486–4.231 €

E 9a 3.659–4.980 €

E 9b 3.780–5.313 €

E 9c 4.011–5.528 €

E 10 4.125–5.753 €

E 11 4.270–6.327 €

E 12 4.416–6.900 €

E 13 4.901–7.026 €

E 14 5.298–7.552 €

E 15 5.828–8.204 €

3.0004.0005.0006.0007.0008.0008.500

Angaben in € brutto im Monat

Für den Bankalltag sind vor allem die Gruppen E 5 bis E 13 relevant, die Grafik lässt die Gruppen für einfache Tätigkeiten deshalb aus. Interessanterweise ist die Spreizung innerhalb einer Gruppe in den höheren Entgeltgruppen deutlich größer: In E 6 trennen Stufe 1 und Stufe 6 rund 21 %, in E 11 sind es rund 48 %. Wer in eine höhere Gruppe aufsteigt, gewinnt also nicht nur ein höheres Einstiegsentgelt, sondern auch mehr Spielraum nach oben. Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 können nach § 45 BT-S (PDF-Seite 6) einzelvertraglich vom Tarif abweichende Regelungen zu Entgelt und Arbeitszeit vereinbaren, was in der Praxis den Übergang in außertarifliche Verträge eröffnet.

Wie funktionieren die Stufen?

Innerhalb jeder Entgeltgruppe steigt das Gehalt mit der Zeit im Betrieb, und zwar nach festen Regeln des § 16 (VKA) TVöD (PDF-Seite 31). Bei der Einstellung landen Sie in Stufe 1, sofern Sie keine einschlägige Berufserfahrung mitbringen. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in aller Regel in Stufe 3. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber zur Deckung des Personalbedarfs auch förderliche Vorzeiten anrechnen, ein Hebel, den Sparkassen bei Wechslern aus anderen Banken nutzen können. Die weiteren Stufen erreichen Sie nach folgenden Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber:

Stufeerreicht nachBetriebszugehörigkeit insgesamt
Stufe 21 Jahr in Stufe 11 Jahr
Stufe 32 Jahren in Stufe 23 Jahre
Stufe 43 Jahren in Stufe 36 Jahre
Stufe 54 Jahren in Stufe 410 Jahre
Stufe 65 Jahren in Stufe 515 Jahre

Stufenlaufzeiten nach § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD bei Einstellung in Stufe 1; die Entgeltgruppe 1 hat abweichend fünf Stufen mit Einstieg in Stufe 2. Quelle: TVöD-AT in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 06.04.2025.

Ab Stufe 4 hängt das Tempo zusätzlich von der Leistung ab: Nach § 17 TVöD (PDF-Seite 32) kann der Arbeitgeber die Laufzeit bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzen und bei Leistungen erheblich darunter verlängern, wobei eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission Beschwerden berät. Was der Stufenaufstieg finanziell bedeutet, zeigt ein Beispiel aus der Kundenberatung: In Entgeltgruppe 9a wächst das Tabellenentgelt von 3.658,61 € in Stufe 1 auf 4.979,97 € in Stufe 6, ein Plus von rund 36 % ohne jede Höhergruppierung. Zeiten des Mutterschutzes, Krankheit bis zu 39 Wochen und bezahlter Urlaub zählen dabei als ununterbrochene Tätigkeit mit.

Wie werden Sparkassen-Beschäftigte eingruppiert?

In welcher Entgeltgruppe Sie landen, entscheidet nicht Ihr Abschluss, sondern Ihre Tätigkeit. Nach § 12 (VKA) TVöD (PDF-Seite 29) ist ein Beschäftigter in der Gruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Das ist der Fall, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die die Anforderungen dieser Gruppe erfüllen. Die Merkmale selbst stehen in der Entgeltordnung, und für Sparkassen gibt es dort einen eigenen Abschnitt: Teil B Abschnitt XV „Beschäftigte in Sparkassen“. Seine Besonderheit sind spezielle Tätigkeitsmerkmale für die Kundenberatung, die den allgemeinen Büromerkmalen vorgehen. Die Merkmale der wichtigsten Gruppen im Überblick:

GruppeTätigkeitsmerkmal (Kurzfassung)typischer Zuschnitt
E 5abgeschlossene Ausbildung (mind. 3 Jahre) und entsprechende TätigkeitEinstieg nach der Bankausbildung
E 6gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, auch in der KundenberatungServicekundenberatung
E 7dazu mindestens zu einem Fünftel selbstständige LeistungenKundenberatung mit Entscheidungsanteil
E 8mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen oder Leitung von GruppenSachbearbeitung, Gruppenleitung
E 9aselbstständige Leistungen, in der Kundenberatung mit gründlichen und vielseitigen FachkenntnissenPrivatkundenberatung
E 9bHochschulbildung oder Kundenberatung über das standardisierte Mengengeschäft hinaus, zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll; Geschäftsstellenleitung mit mind. 3 UnterstelltenIndividualkundenberatung, kleine Filiale
E 9cbesonders verantwortungsvolle Tätigkeit; Leitung einer Abteilung oder eines Bereichsgehobene Beratung, Abteilungsleitung
E 10mindestens zu einem Drittel besondere Schwierigkeit und BedeutungSpezialberatung, Marktfolge mit Votum
E 11besondere Schwierigkeit und BedeutungFirmenkundenberatung
E 12dazu erheblich herausgehobenes Maß an VerantwortungBereichsleitung, Großkunden
E 13wissenschaftliche Hochschulbildung oder gleichwertig zu bewertende TätigkeitStabs- und Führungsfunktionen
E 14 / E 15Heraushebung aus E 13 oder Leitung von mind. 3 bzw. 5 Beschäftigten der E 13Bereichs- und Direktionsebene

Tätigkeitsmerkmale nach Anlage 1 zum TVöD, Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XV „Beschäftigte in Sparkassen“ (PDF-Seite 196), redaktionell gekürzt; die Spalte „typischer Zuschnitt“ ist unsere Einordnung, die verbindliche Eingruppierung nimmt das Institut vor. Stand September 2026.

Zwei Regeln lohnen den genauen Blick. Erstens gelten für Kundenberater ausschließlich ihre speziellen Merkmale, die allgemeinen Merkmale anderer Fallgruppen sind für sie gesperrt. Erst die Gruppen E 10 bis E 15 stehen laut Vorbemerkung des Abschnitts auch der Kundenberatung wieder offen. Zweitens kennt die Entgeltordnung eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht für bestimmte Höhergruppierungen, und für Sparkassen ist geregelt, dass die Abschlussprüfung zum Bankkaufmann oder eine entsprechende Prüfung an einer Sparkassenschule als Erste Prüfung gilt (Vorbemerkung Nr. 7, PDF-Seite 96). Der Sparkassenfachlehrgang der Sparkassenakademien ist damit tariflich verankert. Was die Aufstiegsfortbildungen im Einzelnen leisten, beschreiben unsere Artikel zum Bankfachwirt und zum Bankbetriebswirt.

Welche Entgeltgruppen schreiben Sparkassen real aus?

Die Entgeltordnung beschreibt Merkmale, keine Berufe. Welche Gruppe in der Praxis hinter einer Stelle steht, verraten die Ausschreibungen selbst, denn viele Sparkassen nennen die Entgeltgruppe in der Anzeige. Wir haben das ausgewertet: Zum Stichtag 9. September 2026 waren auf banken-jobs.com 2.987 Stellen von 313 Sparkassen ausgeschrieben, 262 davon nannten eine Entgeltgruppe. Die Auswertung dieser Nennungen nach Aufgabenfeld:

AufgabenfeldNennungenhäufigste GruppenSpanne
Privat- und Individualkundenberatung, Service65E 9a, E 6E 3 bis E 11
Firmen- und Gewerbekundenberatung30E 11E 7 bis E 14
Kredit und Marktfolge25E 8 bis E 10E 5 bis E 11
Leitung von Filialen, Abteilungen, Bereichen25E 11, E 13E 6 bis E 14
Immobilien und Baufinanzierung16E 9a bis E 9cE 7 bis E 13
Revision, Compliance, Risiko, Controlling14E 9c bis E 11E 9a bis E 12

Quelle: banken-jobs.com, Auswertung aller aktiven Sparkassen-Stellenanzeigen mit Nennung einer Entgeltgruppe zum Stichtag 09.09.2026 (262 von 2.987 Anzeigen); Zuordnung der Aufgabenfelder nach Stellentitel.

Auffällig ist, wie sauber sich die Praxis an der Entgeltordnung entlangbewegt: Die Privatkundenberatung landet überwiegend in E 9a, genau dort, wo die Ordnung selbstständige Leistungen in der Kundenberatung verortet, das Servicegeschäft in E 6, die Firmenkundenberatung mit ihrer besonderen Schwierigkeit und Bedeutung in E 11. Übersetzt in Tabellenwerte ergeben sich daraus die folgenden tariflichen Korridore, jeweils vom Einstieg in Stufe 1 der unteren Gruppe bis zur Endstufe der oberen:

AufgabenfeldKorridorTabellenentgelt Stufe 1 bis Stufe 6
PrivatkundenberatungE 6 bis E 9a3.240 € bis 4.980 €
Kredit und MarktfolgeE 8 bis E 103.486 € bis 5.753 €
FirmenkundenberatungE 9c bis E 114.011 € bis 6.327 €
Revision, Compliance, RisikoE 9c bis E 124.011 € bis 6.900 €
FührungE 11 bis E 134.270 € bis 7.026 €

Korridore aus den häufigsten Entgeltgruppen je Aufgabenfeld (eigene Auswertung, Stichtag 09.09.2026), Beträge gerundet nach Anlage A (VKA) ab 01.05.2026; einzelne Häuser gruppieren je nach Zuschnitt der Stelle darunter oder darüber ein.

Tarifliche Korridore typischer Sparkassen-Aufgabenfelder (ab 01.05.2026)

Privatkundenberatung (E 6 bis 9a) 3.240–4.980 €

Kredit und Marktfolge (E 8 bis 10) 3.486–5.753 €

Firmenkundenberatung (E 9c bis 11) 4.011–6.327 €

Revision, Compliance, Risiko (E 9c bis 12) 4.011–6.900 €

Führung (E 11 bis 13) 4.270–7.026 €

3.0004.0005.0006.0007.0007.500

Angaben in € brutto im Monat

Was ist die Sparkassensonderzahlung?

Die Jahressonderzahlung des allgemeinen TVöD gibt es bei Sparkassen nicht. An ihre Stelle tritt die Sparkassensonderzahlung nach § 44 BT-S (PDF-Seite 4), kurz SSZ. Anspruch auf den vollen Umfang haben in jedem Kalenderjahr die bankspezifisch Beschäftigten, also die im Bankgeschäft tätigen Mitarbeiter, die übrigen Beschäftigten erhalten den garantierten Anteil. Die Sonderzahlung besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, und ihre Konstruktion ist erklärungsbedürftig, weil die Tarifpartner die Prozentsätze über die Jahre mehrfach in sogenannten Protokollerklärungen, also ergänzenden Vereinbarungen zum Vertragstext, umgebaut haben:

  • Garantierter Anteil: Im Tariftext stehen 96 % eines Monatstabellenentgelts. Die Protokollerklärungen legen den Bemessungssatz jedoch seit dem Kalenderjahr 2022 auf 74,77 % fest, und als maßgebliches Monatstabellenentgelt gelten seit 2023 nur 96,88 % des Oktober-Entgelts. Ausgezahlt wird dieser Anteil mit dem Entgelt für November.
  • Individuell-leistungsbezogener Anteil: Die Sparkasse stellt für jeden Beschäftigten jährlich 64 % eines Monatstabellenentgelts in ein Leistungsbudget ein. Verteilt wird es als Leistungszulagen oder Leistungsprämien auf Basis von Zielvereinbarungen oder systematischer Leistungsbewertung, das Gesamtbudget muss vollständig ausgeschüttet werden. Solange keine Dienstvereinbarung besteht, also keine Vereinbarung zwischen Sparkasse und Personalrat über die Verteilung, werden 25 % eines Monatstabellenentgelts gezahlt.
  • Unternehmenserfolgsbezogener Anteil: Ein weiteres halbes Monatstabellenentgelt fließt in ein Unternehmenserfolgsbudget. Erreicht die Sparkasse ihre vorab definierten Geschäftsziele, wird es voll ausgezahlt, bei Übererfüllung kann es mehr sein, ohne Einigung über die Dienstvereinbarung bleiben nur 25 %. Dieser Anteil ist spätestens mit dem Entgelt für April des Folgejahres fällig.

Rechnerisch summieren sich die drei Bausteine damit auf bis zu rund 1,8 maßgebliche Monatsentgelte im Jahr. Für einen Berater in Entgeltgruppe 9a, Stufe 3, mit einem Oktober-Tabellenentgelt von 4.097,67 € sieht das so aus:

BausteinBemessungBetrag im Beispiel
maßgebliches Monatstabellenentgelt96,88 % von 4.097,67 €3.969,82 €
garantierter Anteil (November)74,77 %2.968,23 €
Leistungsbudget (bis April)64 %bis 2.540,68 €
Unternehmenserfolg (bis April)50 %bis 1.984,91 €
Summe bei voller Zielerreichungrund 1,83 Monatsentgeltebis 7.493,82 €

Eigene Beispielrechnung nach § 44 BT-S Abs. 1 bis 4 samt Protokollerklärungen zu § 44 (PDF-Seite 6) für E 9a Stufe 3 (Tabellenwert ab 01.05.2026); die tatsächliche Ausschüttung des variablen Anteils hängt von der Dienstvereinbarung und der Zielerreichung des Hauses ab.

Alle ausgezahlten Anteile sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, erhöhen also die spätere Betriebsrente aus der Zusatzversorgungskasse, der Pflicht-Betriebsrente des öffentlichen Dienstes, in die Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam einzahlen. Voraussetzung für die Sonderzahlung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember, für Monate ohne Entgeltanspruch wird sie um ein Zwölftel gekürzt. Zwei Regeln erlauben es, Geld in Zeit zu tauschen: Nach § 50b BT-S (PDF-Seite 10) können Beschäftigte einen Teil des garantierten Anteils in bis zu drei freie Tauschtage im Folgejahr umwandeln, und per Dienstvereinbarung kann der Urlaubsanspruch um weitere Tage erhöht werden, wobei jeder zusätzliche Tag den garantierten Anteil um 7 Prozentpunkte senkt.

Was gilt für Arbeitszeit, Urlaub und Zusatzleistungen?

Neben Tabelle und Sonderzahlung regeln der Allgemeine Teil und der BT-S den Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die wichtigsten Eckwerte:

RegelungWertFundstelle
Regelmäßige Arbeitszeit39 Stunden pro Woche, Freistellung am 24. und 31. Dezember§ 6 TVöD
Erholungsurlaub30 Arbeitstage, ab 2027 31 Tage§ 26 TVöD
Zusatzurlaub Sparkassen2 weitere Arbeitstage für SSZ-Berechtigte§ 50a BT-S
Vermögenswirksame Leistungen40 € im Monat, auch für Auszubildende§ 49 BT-S
Betriebliche AltersversorgungZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes§ 25 TVöD
BankgeheimnisSchweigepflicht auch nach Vertragsende§ 46 BT-S

Quellen: TVöD-AT § 6 (PDF-Seite 21) und § 26 (PDF-Seite 45), BT-S § 49 (PDF-Seite 8) und § 50a (PDF-Seite 9). Stand September 2026.

Unterm Strich stehen Sparkassen-Beschäftigten damit 32 Urlaubstage im Jahr zu, ab 2027 sind es 33. Das ist mehr als die 30 Tage, die die Manteltarifverträge des privaten Bankgewerbes und der Genossenschaftsbanken vorsehen. In den Stellenanzeigen der Sparkassen auf banken-jobs.com nannten zum Stichtag 9. September 2026 rund 35 % der Anzeigen die 32 Urlaubstage ausdrücklich, ähnlich viele die vermögenswirksamen Leistungen und die Zusatzversorgung. Die tariflichen Zusatzleistungen sind für die Häuser also ein aktives Werbeargument.

Was verdienen Auszubildende und dual Studierende bei Sparkassen?

Für den Nachwuchs gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, kurz TVAöD, mit einer Sparkassen-Besonderheit, die sich auszahlt: Nach § 48 BT-S (PDF-Seite 8) erhalten Auszubildende der Sparkassen im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils das Entgelt, das der TVAöD für das zweite, dritte und vierte Jahr vorsieht. Sparkassen-Azubis verdienen also von Anfang an eine Stufe mehr als ihre Kollegen im Rathaus:

AusbildungsjahrTVAöD allgemeinSparkassen (§ 48 BT-S)
1. Jahr1.368,26 €1.418,20 €
2. Jahr1.418,20 €1.464,02 €
3. Jahr1.464,02 €1.527,59 €

Monatliche Ausbildungsentgelte seit 01.05.2026 nach § 8 TVAöD-BBiG (PDF-Seite 18) in Verbindung mit § 48 BT-S. Quelle: VKA-Textfassung des TVAöD vom 06.04.2025, BT-S-Lesefassung Stand 01.01.2026.

Ausbildungsentgelt vom 1. bis zum 3. Jahr: Sparkassen im Vergleich zum allgemeinen TVAöD

Sparkassen (§ 48 BT-S) 1.418–1.528 €

TVAöD allgemein 1.368–1.464 €

1.3001.4001.5001.600

Angaben in € brutto im Monat (gerundet)

Hinzu kommen 40 € vermögenswirksame Leistungen im Monat statt der 13,29 €, die der TVAöD sonst vorsieht, eine Jahressonderzahlung von 90 % des November-Entgelts, 30 Urlaubstage und eine Abschlussprämie von 400 € nach bestandener Prüfung. Wer ausbildungsintegriert dual studiert, fällt unter den Tarifvertrag für Studierende in dualen Studiengängen und erhält zum Ausbildungsentgelt eine Zulage von 150 € im Monat, nach Abschluss des Ausbildungsteils bis zum Studienende 1.625 €. Ablauf, Bewerbung und Auswahlverfahren beschreibt unser Artikel zur Ausbildung bei der Sparkasse, den Vergleich zu den Ausbildungsvergütungen anderer Banken zieht der Artikel zum Bankkaufmann-Gehalt.

Wie schneidet der TVöD-S im Vergleich zu anderen Banktarifen ab?

Ob sich der Sparkassentarif lohnt, zeigt erst der Vergleich mit den beiden anderen großen Tarifwelten der Kreditwirtschaft, dem privaten Bankgewerbe und dem Tarifwerk der Genossenschaftsbanken. Wir stellen die Eckwerte gegenüber, jeweils für den Einstieg nach der Ausbildung und für die höchste reguläre Tarifgruppe:

KriteriumSparkassen (TVöD-S)Privates BankgewerbeGenossenschaftsbanken (AVR)
Einstieg nach AusbildungE 5 Stufe 1: 3.124 €TG 4: 3.032 €B1: 3.205 €
Obere TarifgrenzeE 15 Stufe 6: 8.204 €TG 9: 5.908 €C3: 5.971 €
SonderzahlungSparkassensonderzahlung, bis rund 1,8 Monatsentgeltemindestens 100 % eines Monatsgehaltsmindestens 100 % eines Monatsgehalts
Wochenarbeitszeit39 Stunden39 Stunden39 Stunden
Urlaub32 Tage, ab 2027 3330 Tage30 Tage
AltersversorgungZusatzversorgung öffentlicher Dienstje nach Hausje nach Haus

Tabellenstände: TVöD Anlage A (VKA) ab 01.05.2026; privates Bankgewerbe ab 01.07.2026 (ver.di-Gehaltstabellen); AVR-Vergütungstarifvertrag ab 01.05.2026. Rahmenregeln nach den jeweiligen Manteltarifverträgen. Stand September 2026.

Beim Einstieg liegen die drei Welten dicht beieinander, die Genossenschaftsbanken zahlen Berufsanfängern nach der Ausbildung nominell am meisten. Der strukturelle Unterschied zeigt sich weiter oben: Die Tabelle des TVöD reicht mit 15 Entgeltgruppen deutlich weiter in Führungs- und Spezialistenebenen hinein, während die privaten und genossenschaftlichen Tarife oberhalb von rund 5.900 € in den außertariflichen Bereich übergehen. Hinzu kommen zwei Urlaubstage mehr und die Zusatzversorgung als Betriebsrente. Die Kehrseite: Der leistungs- und erfolgsabhängige Teil der Sonderzahlung ist bei Sparkassen konstruktionsbedingt nicht garantiert, während das 13. Gehalt in den beiden anderen Tarifwelten als Mindestbetrag festgeschrieben ist.

Welche Berufe stehen hinter den Entgeltgruppen?

Die Entgeltgruppen werden greifbar, wenn man sie mit den Berufen verbindet, die Sparkassen ausschreiben. Ein Blick in die Stellenanzeigen zeigt fünf große Felder:

  • Privat- und Individualkundenberatung: vom Servicekundenberater in der Filiale über den Privatkundenberater mit eigenem Kundenstamm bis zum Individualkundenberater für vermögende Kunden, tariflich zwischen E 6 und E 9c. Die Stellen bündelt unser Bereich Privatkundenberater Jobs.
  • Firmen- und Gewerbekundenberatung: Betreuung von Handwerk, Mittelstand und Kommunen, in der Regel ab E 9c und typischerweise in E 11 ausgeschrieben, siehe Firmenkundenberater Jobs.
  • Kredit und Marktfolge: Kreditsachbearbeitung, Votierung und Sicherheitenverwaltung, gesammelt im Bereich Kredit-Jobs.
  • Stabsfunktionen: Revision, Compliance, Risikocontrolling, Meldewesen und IT, vielfach ab E 9c aufwärts.
  • Führung: Filial-, Abteilungs- und Bereichsleitung von E 9b bis E 14, darüber Direktoren- und Vorstandsebene außerhalb des Tarifs.

Aktuelle Stellen bei Sparkassen

Alle offenen Stellen der Sparkassen, von der Ausbildung bis zur Bereichsleitung, finden Sie gebündelt in unserem Bereich Sparkasse Jobs, sortiert nach Institut und Region. Wer den Einstieg über die Ausbildung sucht, wird im Bereich Bank-Ausbildung fündig, Studieninteressierte im Bereich Duales Studium Bank. In vielen Anzeigen steht die Entgeltgruppe bereits im Text. Wo sie fehlt, hilft die Tabelle oben, das Angebot einzuordnen, und die Nachfrage im Gespräch ist bei Sparkassen völlig üblich.

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Fazit

Der TVöD-S ist der transparenteste Tarif der Kreditwirtschaft: eine öffentliche Tabelle mit 15 Entgeltgruppen und sechs Stufen, eine Entgeltordnung mit eigenen Merkmalen für die Kundenberatung und eine Sonderzahlung, deren Bausteine sich nachrechnen lassen. Wer die Logik von Eingruppierung und Stufenlaufzeit kennt, kann jedes Sparkassen-Angebot auf den Euro genau einordnen und weiß, welche Entwicklung in den nächsten 15 Jahren tariflich drin ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

Häufige Fragen zum TVöD bei Sparkassen

Ergänzend beantworten wir vier Fragen, die zum Sparkassentarif besonders häufig gestellt werden.

Gilt der TVöD für alle Sparkassen?

Für die kommunalen Sparkassen ja. Sie sind über ihre kommunalen Arbeitgeberverbände an den TVöD mit dem Besonderen Teil Sparkassen gebunden. Ausnahmen sind die freien Sparkassen wie die Hamburger Sparkasse, die Frankfurter Sparkasse oder die Sparkasse Bremen, die dem Tarif der öffentlichen Banken folgen. Im Zweifel nennt die Stellenanzeige den Tarifvertrag: Zum Stichtag 9. September 2026 stand der TVöD in 38 % der Sparkassen-Anzeigen auf banken-jobs.com ausdrücklich im Text.

Was verdient man bei der Sparkasse nach der Ausbildung?

Die Entgeltordnung ordnet Beschäftigte mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit der Entgeltgruppe 5 zu, das sind 3.124,08 € in Stufe 1. In den Ausschreibungen zum Stichtag 9. September 2026 fanden sich Servicekundenberater häufig in E 6 (ab 3.240,30 €) und Privatkundenberater in E 9a (ab 3.658,61 €). Hinzu kommen die Sparkassensonderzahlung, 40 € vermögenswirksame Leistungen und die Zusatzversorgung.

Wann steigt das Gehalt das nächste Mal?

Die letzte Stufe der Tarifeinigung von 2025 ist zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten, die Laufzeit des Abschlusses endet am 31. März 2027. Eine neue Tabelle gibt es also erst nach der nächsten Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Unabhängig davon steigt das eigene Entgelt mit jeder erreichten Stufe, und ab 2027 kommt ein weiterer Urlaubstag hinzu.

Bekommen Sparkassen-Beschäftigte ein 13. Gehalt?

Nicht in der klassischen Form. Statt der Jahressonderzahlung des TVöD erhalten sie die Sparkassensonderzahlung: einen garantierten Anteil von 74,77 % des maßgeblichen Monatsentgelts im November sowie leistungs- und erfolgsabhängige Anteile, die bei voller Zielerreichung ein weiteres gutes Monatsentgelt ausmachen können. Rechnerisch sind so bis zu rund 1,8 Monatsentgelte im Jahr möglich, garantiert ist davon nur der erste Teil.