Das Wichtigste in Kürze
- Die deutsche Kreditwirtschaft kennt vier große Tarifwelten: das private Bankgewerbe, die öffentlichen Banken, den TVöD mit Sparkassen-Teil und das Tarifwerk der Genossenschaftsbanken.
- Im privaten Bankgewerbe gelten neun Tarifgruppen, gestaffelt nach Berufsjahren. Seit dem 1. Juli 2026 reicht die Tabelle von 2.674 € bis 5.908 € im Monat, und der Tarifvertrag benennt für jede Gruppe konkrete Tätigkeitsbeispiele.
- Die öffentlichen Banken verhandeln seit 2020 eigenständig. Ihre Tabelle nutzt dieselbe Systematik, hat aber eigene Beträge und eigene Stichtage jeweils zum 1. November.
- Sparkassen vergüten nach dem TVöD, Volksbanken und Raiffeisenbanken nach dem eigenen Tarifwerk mit den Vergütungsgruppen A1 bis C3 und einem variablen Anteil.
- Dazu kommen Sonderfälle: Die Bundesbank hat einen eigenen Tarifvertrag, Häuser wie die Postbank oder die ING regeln ihre Gehälter über Haustarifverträge, und manche Direktbanken und FinTechs arbeiten ganz ohne Branchentarif.
- Ein 13. Gehalt ist im privaten Bankgewerbe und bei den Genossenschaftsbanken tariflich abgesichert: Die Sonderzahlungen dürfen 100 % eines Monatsgehalts nicht unterschreiten.
Welche Tarifverträge gelten bei Banken?
Einen einheitlichen „Banktarif“ gibt es nicht. Welcher Tarifvertrag für ein Institut gilt, hängt davon ab, welchem Arbeitgeberverband es angehört, und das folgt in aller Regel der Säule der Kreditwirtschaft, aus der das Haus stammt. Vier Tarifwelten decken den größten Teil der Branche ab:
| Tarifwelt | gilt üblicherweise für | aktuelle Laufzeit |
|---|---|---|
| Privates Bankgewerbe | Privat- und Geschäftsbanken, private Bausparkassen | kündbar zum 30.09.2026 |
| Öffentliche Banken | Landesbanken, Förderbanken, LBS, freie Sparkassen | bis 31.01.2027 |
| TVöD mit Sparkassen-Teil | kommunale Sparkassen | bis 31.03.2027 |
| AVR-Tarifwerk | Volksbanken und Raiffeisenbanken | kündbar frühestens 31.05.2027 |
Zuordnung nach Verbandszugehörigkeit und Geltungsbereich der Tarifwerke, Stand August 2026. Quellen: Tarifpartner-Veröffentlichungen (AGV Banken, VÖB, VKA, AVR, ver.di).
Wichtig für die Einordnung: Tarifbindung ist keine Pflicht. Ob ein einzelnes Haus tarifgebunden ist, seinen Tarif nur freiwillig anwendet oder eigene Verträge geschlossen hat, machen die Verbände nicht für jedes Institut öffentlich. Die folgenden Abschnitte beschreiben deshalb die Systeme und nennen Einzelinstitute nur dort, wo die Zuordnung belegbar ist.
Welche Tätigkeiten fallen in welche Tarifgruppe?
Das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken nutzen dieselbe Grundsystematik: neun Tarifgruppen, kurz TG 1 bis TG 9. Eingruppiert wird nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Abschluss, und der Manteltarifvertrag lässt dabei wenig Spielraum: Er beschreibt für jede Gruppe ein Anforderungsprofil und nennt konkrete Tätigkeitsbeispiele. Wessen Tätigkeit als Beispiel aufgeführt ist, muss genau in diese Gruppe eingruppiert werden. Die Kataloge im Überblick:
| Gruppe | Anforderungsprofil laut Tarifvertrag | Tätigkeitsbeispiele (Auswahl) |
|---|---|---|
| TG 1 | keine Vorkenntnisse | Küchenhilfen |
| TG 2 | kurze Einarbeitung | Boten, Pförtner, einfache Zuarbeiten |
| TG 3 | Zweckausbildung oder längere Einarbeitung | Kontokorrent- und Sparabteilung, Empfang, Kraftfahrer |
| TG 4 | abgeschlossene Berufsausbildung | Kontoführer, Schalterangestellte, Mitarbeiter in Kredit-, Wertpapier- und Stabsabteilungen |
| TG 5 | gründliche oder vielseitige Kenntnisse | Schalter mit Beratung, Kassierer, einfachere Sachbearbeitung in Kredit- und Stabsabteilungen |
| TG 6 | vertiefte Kenntnisse, eigene Entscheidungen in begrenztem Umfang | Sachbearbeiter in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen, Gruppenleiter |
| TG 7 | umfassende Kenntnisse, überwiegend eigene Entscheidungen | Kundenberater, Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen, hauptamtliche Ausbilder |
| TG 8 | besonderes fachliches Können, erhöhte Verantwortung | Spezialberatung, Leiter kleinerer Zweigstellen, Revisoren, Programmierer |
| TG 9 | Schwierigkeit und Verantwortung über TG 8 hinaus | Geschäfts- und Zweigstellenleiter, Kundenberater mit besonderen Anforderungen |
Tätigkeitsmerkmale und Beispiele nach § 6 des Manteltarifvertrags für das private Bankgewerbe (Stand August 2024), redaktionell gekürzt.
Innerhalb jeder Gruppe steigt das Gehalt zusätzlich mit den Berufsjahren, in den oberen Gruppen bis zum 11. Berufsjahr. Wer ein Arbeitsgebiet mit Tätigkeiten aus mehreren Gruppen hat, wird nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. Oberhalb der TG 9 beginnt der außertarifliche Bereich mit frei verhandelten Gehältern. Die Genossenschaftsbanken ordnen ihre Beschäftigten dagegen in eigene Vergütungsgruppen von A1 bis C3 ein, deren Logik der jeweilige Abschnitt unten erklärt.
Privates Bankgewerbe: die komplette Gehaltstabelle
Für die Privat- und Geschäftsbanken verhandeln der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes und die Gewerkschaften. Der Abschluss vom Juli 2024 hob die Gehälter in drei Stufen um insgesamt 10,5 % an: um 5,5 % zum 1. August 2024, um 3,0 % zum 1. August 2025 und um 2,0 % zum 1. Juli 2026. Seit diesem Sommer gilt damit die folgende Tabelle, leere Felder bedeuten, dass die Gruppe in diesen Berufsjahren tariflich nicht vorgesehen ist:
| Gruppe | 1.–2. Bj. | 3.–4. Bj. | 5.–6. Bj. | 7.–8. Bj. | 9. Bj. | 10. Bj. | 11. Bj. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TG 1 | 2.674 | 2.825 | 2.971 | 3.157 | – | – | – |
| TG 2 | 2.769 | 2.944 | 3.109 | 3.308 | – | – | – |
| TG 3 | 2.908 | 3.052 | 3.191 | 3.334 | 3.510 | – | – |
| TG 4 | 3.032 | 3.186 | 3.338 | 3.491 | 3.642 | 3.793 | – |
| TG 5 | 3.157 | 3.328 | 3.499 | 3.675 | 3.843 | 4.018 | 4.199 |
| TG 6 | – | 3.505 | 3.719 | 3.932 | 4.158 | 4.378 | 4.597 |
| TG 7 | – | – | 3.972 | 4.237 | 4.496 | 4.761 | 5.022 |
| TG 8 | – | – | – | 4.582 | 4.874 | 5.167 | 5.465 |
| TG 9 | – | – | – | – | 5.251 | 5.580 | 5.908 |
Monatliche Grundgehälter in € im privaten Bankgewerbe nach Tarifgruppe und Berufsjahr (Bj.), Tabellenstand ab 01.07.2026. Quelle: Gehaltstabellen der Gewerkschaft ver.di, Fachgruppe Bankgewerbe.
Gehaltsspannen aller Tarifgruppen vom Einstieg bis zur Endstufe (ab 01.07.2026)
TG 1 2.674–3.157 €
TG 2 2.769–3.308 €
TG 3 2.908–3.510 €
TG 4 3.032–3.793 €
TG 5 3.157–4.199 €
TG 6 3.505–4.597 €
TG 7 3.972–5.022 €
TG 8 4.582–5.465 €
TG 9 5.251–5.908 €
Angaben in € brutto im Monat
Der Manteltarifvertrag sichert dazu die Rahmenbedingungen von der 39-Stunden-Woche bis zum garantierten 13. Gehalt. Die Details zeigt die Vergleichstabelle weiter unten. Zum Geltungsbereich gehören auch die privaten Bausparkassen: Häuser wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall, BHW oder Wüstenrot sind Mitglieder des Arbeitgeberverbands, und der Manteltarifvertrag enthält für sie eine eigene Sonderfassung. Der Gehaltstarifvertrag ist zum 30. September 2026 kündbar, und die nächste Tarifrunde beginnt nach Ankündigung der Gewerkschaftsseite im Oktober 2026. Die Beträge oben gelten also, bis ein neuer Abschluss steht.
Öffentliche Banken: eigener Tarif seit 2020
Fast fünfzig Jahre lang verhandelten private und öffentliche Banken gemeinsam, seit 2020 geht die Tarifgemeinschaft der öffentlichen Banken im Bundesverband Öffentlicher Banken eigene Wege. Ihr gehören 48 Institute mit über 65.000 Beschäftigten an, darunter die großen Landesbanken Helaba, BayernLB, LBBW und NORD/LB, Förderbanken wie die NRW.BANK, die Landwirtschaftliche Rentenbank, die L-Bank und die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Landesbausparkassen sowie die DKB. Interessanterweise stehen auch mehrere freie Sparkassen auf der Mitgliederliste, etwa die Hamburger Sparkasse, die Frankfurter Sparkasse und die Sparkasse Bremen: Für sie gilt der Tarif der öffentlichen Banken und nicht der TVöD.
Der Abschluss vom Oktober 2024 läuft bis Ende Januar 2027 und erhöht die Gehälter in drei Stufen jeweils zum 1. November: um 6,0 % im Jahr 2024, um 2,8 % im Jahr 2025 und um 2,7 % im Jahr 2026. Die Tabelle nutzt dieselben neun Tarifgruppen und Berufsjahres-Staffeln wie das private Bankgewerbe, mit eigenen Beträgen:
| Gruppe | 1.–2. Bj. | 3.–4. Bj. | 5.–6. Bj. | 7.–8. Bj. | 9. Bj. | 10. Bj. | 11. Bj. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TG 1 | 2.630 | 2.778 | 2.922 | 3.104 | – | – | – |
| TG 2 | 2.723 | 2.894 | 3.056 | 3.253 | – | – | – |
| TG 3 | 2.859 | 3.001 | 3.137 | 3.279 | 3.451 | – | – |
| TG 4 | 2.981 | 3.133 | 3.282 | 3.432 | 3.581 | 3.730 | – |
| TG 5 | 3.104 | 3.272 | 3.439 | 3.613 | 3.778 | 3.951 | 4.128 |
| TG 6 | – | 3.446 | 3.656 | 3.866 | 4.087 | 4.304 | 4.520 |
| TG 7 | – | – | 3.905 | 4.165 | 4.420 | 4.682 | 4.939 |
| TG 8 | – | – | – | 4.505 | 4.792 | 5.080 | 5.373 |
| TG 9 | – | – | – | – | 5.162 | 5.486 | 5.808 |
Monatliche Grundgehälter in € der öffentlichen Banken nach Tarifgruppe und Berufsjahr (Bj.), Tabellenstand ab 01.11.2025; nächste Stufe (+2,7 %) zum 01.11.2026. Quelle: Entgelttabellen der Gewerkschaft ver.di, Fachgruppe Bankgewerbe.
Gehaltsspannen aller Tarifgruppen bei öffentlichen Banken (ab 01.11.2025)
TG 1 2.630–3.104 €
TG 2 2.723–3.253 €
TG 3 2.859–3.451 €
TG 4 2.981–3.730 €
TG 5 3.104–4.128 €
TG 6 3.446–4.520 €
TG 7 3.905–4.939 €
TG 8 4.505–5.373 €
TG 9 5.162–5.808 €
Angaben in € brutto im Monat
Nicht jede öffentliche Bank gehört allerdings der Tarifgemeinschaft an: Die LfA Förderbank Bayern etwa vergütet nach eigener Auskunft nach dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder, ergänzt um hauseigene Zulagen.
Sparkassen: Was regelt der TVöD-S?
Die kommunalen Sparkassen sind Teil des öffentlichen Dienstes und vergüten nach dem TVöD in der Fassung für Sparkassen, dem TVöD-S. Verhandelt wird er von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Die Tarifeinigung vom April 2025 brachte 3,0 % mehr Gehalt ab dem 1. April 2025, mindestens aber 110 € im Monat, sowie weitere 2,8 % ab dem 1. Mai 2026, bei einer Laufzeit bis Ende März 2027. Die Jahressonderzahlung steigt ab dem Kalenderjahr 2026 auf einheitlich 85 % eines Monatsentgelts, und ab 2027 kommt ein zusätzlicher Urlaubstag hinzu. Auszubildende erhielten zu beiden Stichtagen jeweils 75 € mehr.
Der Sparkassen-Teil des TVöD ergänzt das um branchenspezifische Regeln, darunter eine eigene Sparkassensonderzahlung mit einem garantierten und einem leistungsabhängigen Bestandteil. Eingruppiert wird in die Entgeltgruppen des TVöD nach der Entgeltordnung, deren Tabellenwerte die kommunalen Arbeitgeber nicht als freie Lesefassung veröffentlichen. Wie sich der Arbeitsalltag in dieser größten Arbeitgebergruppe der Branche gestaltet, zeigt unsere Übersicht der Sparkassen-Jobs.
Genossenschaftsbanken: das AVR-Tarifwerk
Für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank gilt das Tarifwerk des Arbeitgeberverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, kurz AVR. Verhandlungspartner sind hier die Gewerkschaften DBV und DHV, nicht ver.di. Die Systematik weicht von den TG-Tabellen ab: Neun Vergütungsgruppen bilden drei Tätigkeitskategorien ab. Kategorie A steht für vorgabeorientiertes Arbeiten, Kategorie B für Aufgaben und Standardprozesse mit beschränktem Entscheidungsspielraum, Kategorie C für Tätigkeiten mit eigenem Entscheidungsspielraum und Verantwortung. Die Gruppe B1 setzt dabei laut Tarifvertrag genau die Fachkenntnisse voraus, die die Ausbildung zum Bankkaufmann vermittelt, und ab C2 kommen Spezialkenntnisse hinzu, etwa aus einem fachspezifischen Studium. Ein Teil der Tarifvergütung ist variabel ausgestaltet, 8 % in den Kategorien A und B, 10 % in der Kategorie C.
Der Abschluss vom März 2025 erhöht die Vergütungen um insgesamt 11 % in drei Stufen: um 6,0 % zum 1. April 2025, um 3,5 % zum 1. Mai 2026 und um 1,5 % zum 1. April 2027, bei einer Laufzeit bis Ende Mai 2027. Die komplette Tabelle, die ab dem 1. Mai 2026 gilt, gestaffelt nach Tätigkeitsjahren (Tj.):
| Gruppe | 1.–2. Tj. | 3.–5. Tj. | 6.–8. Tj. | ab 9. Tj. |
|---|---|---|---|---|
| A1 | 2.502 | – | – | – |
| A2 | 2.622 | 2.730 | 2.837 | – |
| A3 | 2.959 | 3.083 | 3.205 | – |
| B1 | 3.205 | 3.329 | 3.452 | 3.576 |
| B2 | 3.576 | 3.699 | 3.823 | 3.945 |
| B3 | 3.945 | 4.112 | 4.275 | 4.439 |
| C1 | 4.439 | 4.605 | 4.768 | 4.932 |
| C2 | 4.932 | 5.097 | 5.261 | 5.425 |
| C3 | 5.425 | 5.607 | 5.789 | 5.971 |
Monatliche Tarifvergütungen (TaV) in € der Genossenschaftsbanken nach Vergütungsgruppe und Tätigkeitsjahr (Tj.), Tabellenstand ab 01.05.2026; nächste Stufe (+1,5 %) zum 01.04.2027. Quelle: Vergütungstarifvertrag des AVR in der Fassung vom 18.03.2025.
Vergütungsspannen der AVR-Gruppen vom Einstieg bis zum 9. Tätigkeitsjahr (ab 01.05.2026)
A2 2.622–2.837 €
A3 2.959–3.205 €
B1 3.205–3.576 €
B2 3.576–3.945 €
B3 3.945–4.439 €
C1 4.439–4.932 €
C2 4.932–5.425 €
C3 5.425–5.971 €
Angaben in € brutto im Monat
Die Einstiegsgruppe A1 kennt nur eine Stufe und fehlt deshalb in der Spannen-Grafik. Eine Besonderheit des Tarifwerks ist die Gewinnungs- und Bindungszulage: Bei schwer zu besetzenden Stellen können bis zu 20 % auf die Tarifvergütung vereinbart werden. Und eine Abgrenzung, die häufig überrascht: Die genossenschaftliche Bausparkasse Schwäbisch Hall fällt nicht unter dieses Tarifwerk, sondern gehört dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes an. Einen Überblick über die Arbeitgeber dieser Säule gibt unsere Seite der Volksbank-Jobs.
Was zahlen die Tarifverträge Auszubildenden?
Auch die Ausbildungsvergütungen sind Tarifsache und unterscheiden sich je nach Säule spürbar. Die aktuellen Sätze im Vergleich:
| Tarifbereich | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
|---|---|---|---|
| Privates Bankgewerbe (seit 01.07.2026) | 1.400 € | 1.470 € | 1.550 € |
| Öffentliche Banken (seit 01.11.2025) | 1.496 € | 1.558 € | 1.620 € |
| Genossenschaftsbanken (seit 01.08.2025) | 1.313 € | 1.374 € | 1.446 € |
| Genossenschaftsbanken (ab 01.08.2026) | 1.443 € | 1.504 € | 1.576 € |
| Öffentlicher Dienst/TVAöD (seit 01.05.2026) | 1.368,26 € | 1.418,20 € | 1.464,02 € |
Monatliche Ausbildungsvergütungen nach Tarifbereich. Quellen: Gehaltstabellen ver.di (privates Bankgewerbe, öffentliche Banken), Vergütungstarifvertrag des AVR, TVAöD-Lesefassung der VKA; für Sparkassen kann der Besondere Teil des TVöD abweichen. Stand August 2026.
Ausbildungsvergütung vom 1. bis zum 3. Ausbildungsjahr je Tarifbereich
Öffentliche Banken 1.496–1.620 €
Genossenschaftsbanken (ab 08/2026) 1.443–1.576 €
Privates Bankgewerbe 1.400–1.550 €
Öffentlicher Dienst (TVAöD) 1.368–1.464 €
Angaben in € brutto im Monat
Die öffentlichen Banken zahlen ihrem Nachwuchs damit die höchsten Sätze der Branche. Dual Studierende erhalten im privaten Bankgewerbe im letzten Studienjahr 1.640 € im Monat. Ablauf und Inhalte der Ausbildung selbst beschreibt unser Artikel zur Ausbildung zum Bankkaufmann.
Wie unterscheiden sich Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen?
Neben dem Gehalt regeln die Manteltarifverträge den Rahmen des Arbeitsverhältnisses, und dort ähneln sich die Säulen stärker, als viele erwarten. Was öffentlich belegbar ist:
| Tarifwelt | Wochenarbeitszeit | Urlaub | Sonderzahlung |
|---|---|---|---|
| Privates Bankgewerbe | 39 Stunden | 30 Arbeitstage | mindestens 100 % eines Monatsgehalts |
| Genossenschaftsbanken | 39 Stunden | 30 Arbeitstage | mindestens 100 % eines Monatsgehalts |
| Sparkassen (TVöD-S) | nach TVöD | nach TVöD, ab 2027 ein Tag zusätzlich | Jahressonderzahlung 85 % ab 2026 plus Sparkassensonderzahlung |
| Öffentliche Banken | 38 Stunden (seit Januar 2024) | nicht öffentlich belegt | 13 Gehälter laut Arbeitgeber-Angaben |
| Deutsche Bundesbank | 39 Stunden (Tarifbeschäftigte) | 30 Tage | Bankzulage als Besonderheit |
Rahmenbedingungen laut Manteltarifverträgen (privates Bankgewerbe, AVR), Tarifabschluss öffentliche Banken 2022 (ver.di), VKA-Tarifeinigung 2025 und Arbeitgeber-Angaben (Bundesbank, IB.SH); der Manteltarif der öffentlichen Banken ist nicht frei veröffentlicht. Stand August 2026.
Die 39-Stunden-Woche mit 30 Urlaubstagen ist damit der Branchenstandard, und das tarifliche 13. Gehalt gehört im privaten Bankgewerbe wie bei den Genossenschaftsbanken fest dazu. Einen Vorsprung haben sich die Beschäftigten der öffentlichen Banken erkämpft: Ihr Tarifabschluss von 2022 verkürzte die Wochenarbeitszeit ab Januar 2024 um eine Stunde auf 38 Stunden und verankerte zugleich einen tariflichen Anspruch, bis zu 40 % der Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Bei den Sonderzahlungen lohnt der genaue Blick: Die Sparkassen kombinieren die allgemeine Jahressonderzahlung des TVöD mit einer leistungsabhängigen Sparkassensonderzahlung, deren Höhe vom Haus und vom Geschäftserfolg abhängt.
Haustarife, Bundesbank und Banken ohne Tarifbindung
Jenseits der vier Tarifwelten gibt es eine Reihe von Sonderfällen. Die Deutsche Bundesbank hat einen eigenen Tarifvertrag, der sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientiert und um eine Bankzulage für Beschäftigte der Zentrale und der Hauptverwaltungen ergänzt wird. Im Deutsche-Bank-Konzern bildet die ehemalige Postbank einen eigenen Tarifbereich mit Haustarifverträgen für rund 12.000 Beschäftigte. Die ING wiederum regelt ihre Gehälter über Haustarifverträge, deren Erhöhungen an die Abschlüsse des privaten Bankgewerbes anknüpfen.
Bei vielen FinTechs, Neobanken und Niederlassungen ausländischer Institute ist dagegen kein Branchentarifvertrag bekannt. Dort werden Gehälter frei verhandelt, häufig mit variablen Bestandteilen und Aktienprogrammen anstelle tariflicher Sonderzahlungen. Das kann über wie unter Tarifniveau liegen. Verlässliche Untergrenzen und automatische Erhöhungsrunden fehlen aber. Auch in tarifgebundenen Häusern arbeitet zudem ein wachsender Teil der Belegschaft außertariflich, üblicherweise ab der Ebene erfahrener Spezialisten und Führungskräfte.
Was bedeutet die Tariflandschaft für Bewerber?
Für die Jobsuche ist die Tarifwelt eines Arbeitgebers eine nützliche Orientierung, denn sie bestimmt Untergrenzen, Sonderzahlungen und Arbeitszeit verlässlicher als jede Gehaltsverhandlung. In den Stellenausschreibungen auf banken-jobs.com dominierten zum Stichtag 31. August 2026 die tarifgebundenen Verbund-Säulen: Von 10.259 aktiven Stellen entfielen 39 % auf Sparkassen und 36 % auf Volksbanken und Raiffeisenbanken, zusammen also rund drei Viertel. Weitere 20 % stammten von Privatbanken, der Rest verteilte sich auf Landesbanken, Förderbanken und sonstige Finanzdienstleister. Wer sich bei einer Bank bewirbt, trifft also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen der hier beschriebenen Tarifverträge.
Konkret heißt das: Bei einer Sparkasse gelten TVöD-Konditionen, bei einer Volksbank die AVR-Tabellen, bei Privat- und Landesbanken die TG-Systematik ihrer jeweiligen Tarifwelt. In der Stellenanzeige steht die Eingruppierung selten. Ein Blick auf die Trägerschaft des Hauses beantwortet die Frage meist zuverlässiger. Was das für den einzelnen Gehaltszettel bedeutet, rechnet unser Artikel zum Bankkaufmann-Gehalt am größten Ausbildungsberuf der Branche durch.
Fazit
Die Tariflandschaft der Banken ist gegliedert, aber gut lesbar: Vier Tarifwelten folgen den Säulen der Kreditwirtschaft, dazu kommen Haustarife und ein wachsender außertariflicher Bereich. Wer weiß, zu welcher Säule sein Wunscharbeitgeber gehört, kennt damit Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und die komplette Gehaltstabelle, bis hin zu den Tätigkeitsbeispielen, die über die Eingruppierung entscheiden. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
Häufige Fragen zum Tarifvertrag der Banken
Ergänzend beantworten wir vier Fragen, die zur Tariflandschaft der Kreditwirtschaft besonders häufig gestellt werden.
Woran erkenne ich, welcher Tarifvertrag für meine Bank gilt?
Die Säule des Instituts ist der beste Anhaltspunkt: Kommunale Sparkassen vergüten nach TVöD-S, Volksbanken und Raiffeisenbanken nach dem AVR-Tarifwerk, Privatbanken und private Bausparkassen üblicherweise nach dem Tarif des privaten Bankgewerbes, Landesbanken, Förderbanken und Landesbausparkassen nach dem Tarif der öffentlichen Banken. Verlässliche Gewissheit gibt die Stellenanzeige oder die Nachfrage im Bewerbungsgespräch, denn die Tarifbindung einzelner Häuser ist nicht immer öffentlich.
Bekommen Bankangestellte ein 13. Gehalt?
Im privaten Bankgewerbe und bei den Genossenschaftsbanken ja: Beide Manteltarifverträge garantieren betriebliche Sonderzahlungen von mindestens 100 % eines Monatsgehalts im Kalenderjahr. Im TVöD gibt es die Jahressonderzahlung, die ab 2026 einheitlich 85 % beträgt, bei Sparkassen ergänzt um die Sparkassensonderzahlung mit leistungsabhängigen Bestandteilen. Bei Häusern ohne Tarifbindung hängt eine Sonderzahlung von der einzelvertraglichen Regelung ab.
Wie viele Stunden arbeitet man bei einer Bank?
Die tarifliche Regelarbeitszeit beträgt im privaten Bankgewerbe wie bei den Genossenschaftsbanken 39 Stunden pro Woche, ebenso bei den Tarifbeschäftigten der Bundesbank. Die öffentlichen Banken arbeiten seit Januar 2024 tariflich 38 Stunden, dort besteht zudem ein tariflicher Anspruch auf bis zu 40 % mobiles Arbeiten. Dazu kommen tariflich 30 Arbeitstage Urlaub. Außertariflich Beschäftigte und Mitarbeiter tariffreier Häuser vereinbaren ihre Arbeitszeit einzelvertraglich, in der Praxis orientieren sich viele Arbeitgeber aber an diesen Branchenwerten.
Was verdienen Auszubildende bei Banken?
Das hängt von der Tarifwelt ab. Im privaten Bankgewerbe erhalten Auszubildende seit dem 1. Juli 2026 zwischen 1.400 € und 1.550 € je nach Ausbildungsjahr, bei den öffentlichen Banken seit dem 1. November 2025 zwischen 1.496 € und 1.620 €, bei den Genossenschaftsbanken ab dem 1. August 2026 zwischen 1.443 € und 1.576 €. Den vollständigen Vergleich inklusive der Sparkassen führt unser Artikel zur Ausbildung zum Bankkaufmann.
